Rissprotokolle, Zustandsaufnahmen, Beweissicherung gemäss Schweizer Norm
SN 640’312 / 2013 / VSS 40’312 / 2019
- Wir sichern Ihnen eine fachkompetente und zuverlässige Ausführung der Arbeiten zu.
- Die vorhandenen Risse werden präzise aufgenommen und detailliert Dokumentiert.
- wir machen Aufnahmen für Mieter, Hauseigentümer, Baufirmen, Architekten, Bauingenieure, Generalunternehmer, Gerichtsämter ec.
![]() ![]() |
Die wichtigsten Punkte:
- ein Rissprotokoll dient der Beweissicherung bei Schäden.
- Ist im Interesse aller beteiligten Parteien.
- muss vor dem Beginn der Bauarbeiten erstellt werden.
- die Zustandsaufnahmen sollen aussagekräftige Beweise am Aufnahmeort hinsichtlich allfälliger Veränderungen sichern.
- der Detaillierungsgrad stützt sich auf die Norm SN 640’312 / VSS 40’312 Punkt D.19
Die Norm SN 40’312 schlägt folgende Beschreibung vor:
- feine Risse bis 0.2 mm
- mittlere Risse 0.2 bis 1.0 mm
- breite Risse 1.0 bis 3.0 mm
- klaffende Risse ab 3 mm
Die Norm SN 40’312 erachtet folgende Rissbreiten als zulässig:
- Hohe ästhetische Anforderungen bis 0.1 mm
- Aussenbauteile umweltbelastet bis 0.2 mm
- Aussenbauteile nicht umweltbelastet bis 0.3 mm
- Innenbauteile bis 0.4 mm